

Unser JoblessCare bezweckt die Unterstützung von ArbeitnehmerInnen in Österreich gegen die finanziellen Folgen einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, einer Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Unfall, Burn-Out, Invalidität) oder Tod (Hinterbliebenen-versorgung für Witwen und Waisen).
In allen drei Fällen kann in der Grundversorgung (bei einem monatlichen Beitrag von € 25,- , betrieblich oder privat aufgebracht) eine Leistung bis € 400,- monatlich, bis zu 12 Monate lang gewährt werden. Die Leistungen können durch Zusatzbeiträge maximal verdoppelt werden. Die Beiträge sind arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert. Es gibt auch Mischformen.
Aufnahmeberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen, die ein Arbeitsverhältnis von mindestens 18 Stunden pro Woche haben, mehr als 12 Monate sozialversicherungspflichtig bei ein- und demselben Arbeitgeber beschäftigt sind (davon die letzten 6 Monate unbefristet) und die älter als 18 Jahre und jünger als 55 Jahre sind. Es sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten.
Wichtig: Die Beitrittserklärung (Antrag) erfolgt datengeschützt und individuell zwischen Arbeitnehmer und Kasse, sodaß der Arbeitgeber nicht erfährt, für welchen Versorgungsplan sich der Arbeitnehmer entschieden hat
Unterstützungsleistungen können ArbeitnehmerInnen gewährt werden gegen die finanziellen Einbußen durch unverschuldete Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit, oder an Hinterbliebene, vorausgesetzt der/die ArbeitnehmerIn ist Mitglied der Unterstützungskasse:
Fallbeispiele | Erbrachte Leistungen |
---|---|
Kündigung durch den Arbeitgeber | ✓ |
Kündigung durch den Arbeitnehmer | - - - |
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses | - - - |
Berechtigter vorzeitiger Austritt gem. § 26 AngG | ✓ |
Arbeitslosigkeit als Folge von Konkurs | ✓ |
Ablauf befristetes Arbeitsverhältnis | - - - |
Arbeitslosigkeit bei Saisoniers, Auszubildenden, geringfügig Beschäftigten | - - - |
Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit | ✓ |
Arbeitsunfähigkeit infolge von Unfall | ✓ |
Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit | ✓ |
Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit/ Unfall, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bei Saisoniers, Auszubildenden, geringfügig Beschäftigten | ✓ |
Dauer der Mitgliedschaft: 12 Monate, danach verlängert sich die Mitgliedschaft monatlich |
Kündigungs-/Austrittsmöglichkeit: Nach den ersten 12 Monaten monatlich |
Mindestdauer der Mitgliedschaft: 6 Monate (für das Risiko Arbeitslosigkeit) Die Mindestdauer der Mitgliedschaft für verschiedene Risiken ist einmalig bei Beginn zu erfüllen, bevor Unterstützungsleistungen in dem jeweiligen Risiko erbracht werden können. Für Versorgungsfälle, die innerhalb dieser Zeit eintreten, können grundsätzlich keine Leistungen erbracht werden. |
Entfallen einer Mindestmitgliedschaftsdauer: Für Krankheit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit entfällt eine Mindestmitgliedschaftsdauer, ausgenommen chronische Leiden und Vorerkrankungen, wenn diese in den letzten 12 Monaten vor Beitritt zur Unterstützungskasse ärztlich behandelt wurden oder eine ärztliche Beratung erfolgt ist. In diesen Fällen beträgt diese Dauer 24 Monate. Für die Witwenversorgung im Todesfall entfällt die Mindestdauer der Mitgliedschaft. |
Karenzzeit: Die Karenzzeit ist der Zeitraum, der nach Eintritt des Versorgungsfalles verstreichen muß, bevor eine Leistung überhaupt erbracht wird. Die Karenzzeit (leistungsfreie Zeit) beträgt grundsätzlich 2 Monate. |
Die monatlichen Unterstützungsleistungen betragen maximal das 20-fache der monatlichen Zuwendungen:
Monatlicher Beitrag (€) | 25 | 30 | 40 | 50 |
Monatliche Leistung (€) | 400 | 480 | 640 | 800 |
Wir sind keine Versicherung, sondern eine Social Non-Profit Insurtech Organisation: Die Arbeitnehmer Unterstützungskasse für Österreich gewährt Mitgliedern für einen pauschalen Monatsbeitrag von € 25,- Unterstützung im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit oder in der Alterspension nach dem Umlageverfahren. Die Mitglieder werden Teil einer Vorsorge-Community.
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